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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RJ 177/03   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RJ 177/03 (https://dejure.org/2005,14970)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.02.2005 - L 14 RJ 177/03 (https://dejure.org/2005,14970)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Februar 2005 - L 14 RJ 177/03 (https://dejure.org/2005,14970)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf die Gewährung einer abschlagsfreien Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Bestimmung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Voraussetzung für die Anwendung der Vertrauensschutzregelung des § 237 Abs. 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Vertrauenschutzregelung bei Arbeitslosigkeit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RJ 177/03
    Die Kammer sehe sich in ihrer Auffassung auch durch das Urteil des BSG vom 30.10.2001, Aktenzeichen B 4 RA 15/00 R, bestätigt.

    Der Versicherte als Arbeitnehmer, der sich in dem Bewusstsein, sich auf Dauer nicht oder vorübergehend nur unter Inkaufnahme einer Verschlechterung seiner Arbeitssituation seinem arbeitgeberseitig vorgesehenen Ausscheiden widersetzen zu können, zum Ausscheiden bindend bereit erklärt, ist ebenso schutzwürdig, wie der in § 237 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 b SGB VI erkennbar angesprochene Personenkreis derer, bei denen das Arbeitsverhältnis aufgrund einer vor dem 14.02.1996 geschlossenen individuellen Aufhebungsvereinbarung oder durch vorher ausgesprochene Kündigung mit Wirkung für die Zukunft beendet worden war (BSG, Urteil vom 30.10.2001 a.a.O.).

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RJ 177/03
    Der Kläger ist rentenrechtlich nicht anders gestellt als andere Versicherte, die am 14.02.1996 noch nicht arbeitslos, aber von einer betriebsbedingten Kündigung bedroht waren, denen aber keine Ansprüche aus einem Sozialplan zustanden (siehe zu einer gleichgelagerten Fallgestaltung BSG, Urteil vom 25.02.2004, Az.: B 5 RJ 62/02 R).

    Das BSG hat in mehreren Urteilen, u.a. auch in dem Fall eines 1939 geborenen Klägers, dessen Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen 1997 gekündigt worden war, unter verfassungsrechtlichen Aspekten mit diesen Regelungen befasst und sie als mit dem Eigentumsschutz aus Artikel 14 Grundgesetz (GG), dem rechtstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes und dem Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 3 Abs. 1 GG vereinbar angesehen (vgl. BSG, Urteil vom 25.02.2004, Az.: B 5 RJ 44/02 R und B 5 RJ 62/02 R; vom 05.08.2004, Az.: B 13 RJ 40/03 R sowie vom 07.07.2004, Az.: B 8 KN 3/03 R).

  • BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RJ 177/03
    Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache und im Hinblick auf die zwischenzeitlich anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile des Bundessozialgerichts vom 25.02.2004 und 05.08.2004 (Az.: 1 BvR 1220/04, 1 BvR 1576/04, 1 BvR 1631/04 und 1 BvR 1662/04 sowie 1 BvR 2230/04) und die Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des Bundessozialgerichts vom 28.10.2004 gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zugelassen worden.
  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 42/02 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RJ 177/03
    Die Entscheidungen des 4. Senats des BSG vom 28.10.2004, wonach die Revisionsverfahren B 4 RA 42/02 und B 4 RA 7/03 R gemäß Artikel 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden, betreffen eine Fallgestaltung nach § 237 Abs. 4 Nr. 3 sowie § 237 Abs. 3 SGB VI in der Fassung des Rentenreformgesetzes 1999 (vgl. Pressemitteilung Nr. 63/04, die schriftlichen Entscheidungsgründe lagen im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung noch nicht vor).
  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RJ 177/03
    Die Entscheidungen des 4. Senats des BSG vom 28.10.2004, wonach die Revisionsverfahren B 4 RA 42/02 und B 4 RA 7/03 R gemäß Artikel 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden, betreffen eine Fallgestaltung nach § 237 Abs. 4 Nr. 3 sowie § 237 Abs. 3 SGB VI in der Fassung des Rentenreformgesetzes 1999 (vgl. Pressemitteilung Nr. 63/04, die schriftlichen Entscheidungsgründe lagen im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung noch nicht vor).
  • BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97

    Zur beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RJ 177/03
    Ebenso wie die beschleunigte Anhebung der Altersgrenze für die Altersrente für Frauen und der Abschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme dieser Rente, die das Bundesverfassungsgericht im Beschluss der 3. Kammer des 1. Senat vom 13.02.2004 (1 BvR 2491/97) bereits als verfassungsgemäß beurteilt habe, sei auch die erweiterte Anhebung der Altersgrenze für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erforderlich und geeignet, um das Rentenversicherungssystem für die Beitragszahler bezahlbar zu erhalten und zusätzliche Lohnnebenkosten im Interesse der Schaffung oder jedenfalls des Erhalts von Arbeitsplätzen zu vermeiden.
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RJ 177/03
    Das BSG hat in mehreren Urteilen, u.a. auch in dem Fall eines 1939 geborenen Klägers, dessen Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen 1997 gekündigt worden war, unter verfassungsrechtlichen Aspekten mit diesen Regelungen befasst und sie als mit dem Eigentumsschutz aus Artikel 14 Grundgesetz (GG), dem rechtstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes und dem Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 3 Abs. 1 GG vereinbar angesehen (vgl. BSG, Urteil vom 25.02.2004, Az.: B 5 RJ 44/02 R und B 5 RJ 62/02 R; vom 05.08.2004, Az.: B 13 RJ 40/03 R sowie vom 07.07.2004, Az.: B 8 KN 3/03 R).
  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 40/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RJ 177/03
    Das BSG hat in mehreren Urteilen, u.a. auch in dem Fall eines 1939 geborenen Klägers, dessen Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen 1997 gekündigt worden war, unter verfassungsrechtlichen Aspekten mit diesen Regelungen befasst und sie als mit dem Eigentumsschutz aus Artikel 14 Grundgesetz (GG), dem rechtstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes und dem Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 3 Abs. 1 GG vereinbar angesehen (vgl. BSG, Urteil vom 25.02.2004, Az.: B 5 RJ 44/02 R und B 5 RJ 62/02 R; vom 05.08.2004, Az.: B 13 RJ 40/03 R sowie vom 07.07.2004, Az.: B 8 KN 3/03 R).
  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 3/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RJ 177/03
    Das BSG hat in mehreren Urteilen, u.a. auch in dem Fall eines 1939 geborenen Klägers, dessen Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen 1997 gekündigt worden war, unter verfassungsrechtlichen Aspekten mit diesen Regelungen befasst und sie als mit dem Eigentumsschutz aus Artikel 14 Grundgesetz (GG), dem rechtstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes und dem Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 3 Abs. 1 GG vereinbar angesehen (vgl. BSG, Urteil vom 25.02.2004, Az.: B 5 RJ 44/02 R und B 5 RJ 62/02 R; vom 05.08.2004, Az.: B 13 RJ 40/03 R sowie vom 07.07.2004, Az.: B 8 KN 3/03 R).
  • SG Düsseldorf, 13.09.2000 - S 39 RJ 89/98
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2005 - L 14 RJ 177/03
    Im anschließenden Klage- bzw. Berufungsverfahren (Sozialgericht Düsseldorf, Aktenzeichen S 39 RJ 89/98 und L 14 RJ 168/00) hob die Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am 26.10.2001 die erteilten Feststellungsbescheide auf und wertete die eingelegte Berufung vom 28.11.2000 als Überprüfungsantrag hinsichtlich des zwischenzeitlich ergangenen Altersrentenbescheid vom 05.08.1999.
  • LSG Hessen, 25.03.2011 - L 5 R 42/10

    Versicherungspflicht für eine gemeinnützige Tätigkeit des Mitglieds einer

    Seine hierauf gerichtete Klage beim Sozialgericht Darmstadt (S 14 RJ 177/03) nahm er im Rahmen eines Vergleichs zurück, nachdem sich die Beklagte zur Entscheidung über die Anerkennung und Bewertung der streitigen Zeit im Leistungsfall verpflichtet hatte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2006 - L 1 RA 31/04
    Die Übergangsregelungen genügten auch insoweit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes, als sie die weitere Anwendung des früheren Rechts davon abhängig machten, ob im Hinblick darauf bereits unumkehrbare Dispositionen getroffen worden seien (vgl. auch BSG-Urteil vom 20.10.2004, Az: B 5 RJ 73/04 R, LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.02.2005, Az.: L 14 RJ 177/03 sowie Urteil des Senats vom 27.06.2002, Az.: L 1 RA 239/01).
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